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Hinweise zum Datenschutz

Kita gestalten ist ein Verwaltungssystem von Kita-Plätzen und wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen eingesetzt, um die Kita-Plätze zu verwalten.

Die von Ihnen hier im Rahmen des § 14 und § 19 (Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTa-Zukunftsgesetz) vom 3. September 2019) erhobenen personenbezogenen Daten sind für die Vermittlung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung erforderlich. Die Daten werden ausschließlich für diesen Zweck genutzt und in der Datenbank im geschützten Bereich gespeichert. Zugriff auf die gespeicherten Daten haben nur die von Ihnen ausgewählten Einrichtungen sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die gespeicherten Daten werden automatisch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht, sofern das gewünschte Aufnahmedatum verstrichen ist oder Ihre Suche nach einem Kindergartenplatz mit einem Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde bzw. sich Ihre Suche nach einem Betreuungsplatz aus anderen Gründen erledigt hat. Darüber hinaus ist die Löschung Ihrer Daten jederzeit möglich, wenn Sie dies wünschen.

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Verantwortlicher für die Datenverarbeitung sind die jeweiligen Ortsgemeinden. Konkret stellt dies sich folgendermaßen dar:

Kindertagesstätten der Stadt Kirchen:
Stadt Kirchen (Sieg)
Lindenstraße 7
57548 Kirchen
Vertreten durch:
Stadtbürgermeister Andreas Hundhausen
Telefon: 02741 688 - 0
Telefax: 02741 688 - 606
E-Mail: stadt.kirchen@kirchen-sieg.de


Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
• Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
• Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Ben-Simon Gotthardt
• Rathaus, Lindenstraße 1
• 57548 Kirchen (Sieg)
• Telefon: +49 2741 688 305
• E-Mail: b.gotthardt@kirchen-sieg.de

Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Aufsichtsbehörde für die datenverarbeitende Behörden ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland Pfalz. Nachfolgend die entsprechenden Kontaktdaten:
• Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland[1]Pfalz
• Hinter Bleiche 34, 55116 Mainz
• Postfach 30 40, 55020 Mainz
• Telefon: +49 6131 8920 -0
• Telefax: +49 6131 8920 – 299
• E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO). b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.